| Beschreibung | Das so genannte „Gut zum Druck“ ist ein Ausdruck, der dem Auftraggeber vor dem Beginn des eigentlichen Drucks laut Auftrag zur Verfügung gestellt wird. Anhand dieses Auszugs kann der Auftraggeber die aufzudruckenden Inhalte beurteilen und entweder sein „OK“ für den Druck geben oder aber Korrekturen verlangen. Meist eignet sich das „Gut zum Druck“ jedoch nicht für die Bewertung der Druckqualität und der dargestellten Farben. Als Kontrolle für die Farbigkeit eines Drucks dienen andere Vorschauexemplare. Bei einem „Gut zum Druck“ können vielmehr eventuell zu druckende Texte und Layouts kontrolliert werden. Fehler im „Gut zum Druck“ gibt der Auftraggeber der Druckerei bekannt, sodass diese korrigiert werden können. Gibt der Auftraggeber sein OK in Bezug auf Layout und Text, so kann er die Druckerei hinterher nicht mehr für Fehler in Text oder Layout verantwortlich machen. Er hat den Kontrollausdruck als „gut zum Druck“ freigegeben. Abgekürzt wird das „Gut zum Druck“ GzD. |